Kreishandwerkerschaft
Bremervörde-Osterholz-Verden

(Altkreis Bremervörde, Landkreise Osterholz und Verden)
Schwarzarbeit
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Schwarzarbeit geht uns alle an !!

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Schwarzarbeit
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, daß...

  • Schwarzarbeiter keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Die Folgen treffen uns alle:
  • Die Sozialversicherungskassen werden durch die Einnahmeausfälle geschwächt. Dies werden wir alle merken; spätestens im Rentenalter.
  • Die Steuerausfälle führen dazu, daß die Kommunen z.B. nicht mehr die Schule Ihres Kindes renovieren oder den von Ihnen benötigten Kindergartenplatz finanzieren können.
  • Der Arbeitsplatz Ihres Nachbarn, der bei einem Handwerksunternehmen arbeitet, wird gefährdet: Dessen Arbeitgeber kann gegen die illegalen, billigeren Konkurrenten nicht auf Dauer bestehen.
  • Kleinere Handwerksbetriebe leiden besonders unter der wettbewerbsverzerrenden Konkurrenz der Schwarzarbeiter: Müssen sie aufgeben, fehlt auch Ihnen der unmittelbare Service vor Ort.
  • Wer Schwarzarbeiter beauftragt riskiert "Pfusch-Arbeiten" ohne Gewährleistungsansprüche.  
  • Gäbe es keine Schwarzarbeit, könnten allein im Handwerk mind. 500.000 zusätzliche legale Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Sowohl Schwarzarbeiter als auch Auftraggeber für Schwarzarbeit machen sich strafbar: Es drohen Geldbußen bis zu 100.000 €!
  • Darum: Vergeben Sie Ihre Aufträge nur an eingetragene Handwerksbetriebe!

Pfeil nach rechtsWarum sind Handwerkerrechnungen nicht billig?

  • Nicht, weil der Handwerksgeselle so viel verdient,
  • sondern weil zu dem Bruttostundenlohn noch die hohen Lohnzusatzkosten kommen!

Beispielrechnung: Unterschied zwischen Bruttolohn eines Gesellen und dem in Rechnung gestellten Stundenlohn:

Bruttolohn / Stunde 11,50 €
Gesetzliche Sozialleistungen (z.B. Kranken-/ Renten-/ Arbeitslosenversicherung) +
Tarifliche Sozialleistungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
9,50 €
Betriebl. u. kalkulatorische Gemeinkosten, sonst. Sozialaufwendungen
(Bürokosten, Abschreibungen, Unternehmerlohn, kalkulatorische Abschreibung, Fahrtkosten, Verpflegungskosten)
16,50 €
Zuschlag für Unternehmerrisiko 0,50 €
Stundenverrechnungssatz 38,00 €
16 % gesetzliche Mehrwertsteuer 6,00 €
!! Rechnungsbetrag: 44,00 €

Beispielrechnung: Unterschied zwischen Bruttolohn eines Gesellen und dem Nettolohn

Bruttolohn / Stunde 11,50 €
./. Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil = 7%)
Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil = 10,15%)
Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil = 3,25%)
Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil = 0,85%)
2,45 €
./. Lohnsteuer (Steuerklasse 1 / 0) 2,50 €
./. Kirchensteuer 0,23 €
Nettobezug / Stunde: 6,23 €

Folge:

Wird eine Leistung "per Schwarzarbeit" für einen Stundenlohn von 10,- € erbracht:

Pfeil nach rechtsSchaden für die Solidargemeinschaft und den ehrlichen Unternehmer: 34,00 €!


 

Folgen der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist ein schwerer Verstoß gegen die Grundlagen unseres Sozialstaates. Sie verhindert den Abbau von Arbeitslosigkeit und gefährden bestehende Arbeitsplätze. Wer kurzsichtig finanzielle Vorteile aus Schwarzarbeit erhofft, gefährdet

  • seinen eigenen Arbeitsplatz  und
  • seinen eigenen Betrieb,
  • stört den fairen Wettbewerb und
  • zerstört die Beschäftigungschancen von Kolleginnen und Kollegen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat Schwarzarbeit eine sehr weitreichende Bedeutung. Hierunter fallen eine Vielzahl von Tätigkeiten, von kleinen Handwerksleistungen nach Feierabend bis hin zu organisierter, hauptberuflicher, illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung des Steuerrechts, Sozialversicherungsrechts, Wettbewerbsrechts und des Handwerksrechts.

Gemeinsam ist all diesen Formen der Schwarzarbeit, dass sie in mehr oder weniger erheblichem Umfang öffentlich – rechtliche Lasten zu vermeiden suchen oder gegen staatliche Ordnungsvorschriften verstoßen.

Bußgelder bis zu 500.000 € und Haftstrafen bis zu 5 Jahren sind möglich.

Die Schwarzarbeit hat in den letzten Jahren im Zeichen einer verschärften Wettbewerbssituation – auch im Kfz-Gewerbe - zugenommen. Folge dieser Aktivitäten sind:

  • für den Staat: Ausfall von Steuern in Millionenhöhe.
  • für die Sozialversicherungsträger und somit für die Versicherungsgemeinschaft: Ausfall an Sozialversicherungsbeiträgen in Milliardenhöhe, Ausfall von Beiträgen und Abgaben an sonstige Träger öffentlicher Belange, z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern, Lohnausgleichskassen, Urlaubskassen. Dieser Ausfall gefährdet das gesamte soziale System. Mögliche Folgen: Gefährdung von Leistungen wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Förderung der Arbeitsaufnahme Rehabilitation, Kürzung der Versicherungsleistung wie Arbeitslosengeld, Renten, Krankenversorgung.
  •  für die Wirtschaft: Wettbewerbsverzerrung (Schwarzarbeiter kann billiger anbieten).

Hinweise zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nehmen unsere Geschäftsstellen entgegen.

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise: 

Je mehr Informationen Sie. uns über den evtl. Schwarzarbeiter geben können, um so größer ist die Chance, den Schwarzarbeiter auch zu überführen. Wichtig sind u. a. folgende Angaben:
1. Ort der Arbeitsausführung
2. Personenangaben
3. Anzahl der Personen
4. Art der Tätigkeit
5. Auftraggeber
6. Zeitraum der Tätigkeit (Beginn oder Abschluss der Arbeiten)
7. Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen usw.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, indem Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.


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