Kreishandwerkerschaft
Bremervörde-Osterholz-Verden

(Altkreis Bremervörde, Landkreise Osterholz und Verden)
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Wissenswertes über die Versorgungswerke in unserer Kreishandwerkerschaft

      Die Idee zur Gründung der Versorgungswerke für die Handwerkerschaft im Bereich unserer Kreishandwerkerschaft  ist heute aktueller denn je, denn hier wird den Handwerksbetrieben die Gelegenheit gegeben, für ihre Mitarbeiter, für den Betriebsinhaber selbst und deren Familienangehörige ergänzende Versorgungen zu günstigen Bedingungen zu schaffen.

Das Versorgungswerk:

Eine Selbsthilfeeinrichtung Ihre Berufsstandsorganisation.

Durch ein spezielles Vorsorgeprogramm schließt das Versorgungswerk Lücken in der sozialen Absicherung der selbstständigen Unternehmer, Ihrer Arbeitnehmer und Angehörigen.

Bewährter Partner des Versorgungswerkes ist die berufsständische SIGNAL IDUNA Gruppe.

Als Mitglied im Versorgungswerk profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen!

Die Dienstleistungsvorteile:

  • Klärung des Rentenkontos mit persönlicher Bedarfsanalyse
  • Einrichtung einer betriebliche Altersversorgung
  • Musterarbeitsverträge für mitarbeitende Ehegatten
  • Beratungsservice zur Krankenversicherung
  • Persönliche Versorgungsübersicht
  • Hilfe im Schadenfall
  • Sonderkonditionen über Berufsverbände
  • Umfangreiche Finanzdienstleistungen

 

Die Versorgungsvorteile:

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Versorgung von Inhabern, mitarbeitenden Ehegatten und Mitarbeitern
  • Lebens- und Rentenversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Kraftfahrtversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Geschäftsversicherungen

 

Im Geschäftsleben erkennen Sie Ihre Vorteile und nehmen diese wahr – nutzen Sie jetzt auch die Vorteile, die Ihnen eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk bietet.

 

 

 


Die "Mini Job Rente"

Welche Vorteile bietet die „Minijobrente“ dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern ?

In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben geringfügig Beschäftigte/ 400-Euro-Kräfte, sog. „Minijobber“ , aufgrund des geringen Einkommens nur sehr bescheidene Versorgungsansprüche. Gleichzeitig wäre es für viele Arbeitgeber wünschenswert, wenn ihre „geringfügig Beschäftigten” etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status des Minijobbers und damit die Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.

Seit kurzem existiert ein attraktives Versorgungskonzept, das eine Altersversorgung für die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten erlaubt, ohne diese zusätzlich finanziell zu belasten. Gleichzeitig sinken die durchschnittlichen Lohnkosten für den Arbeitgeber, während die Produktivität der Mitarbeiter steigt.

Die Grundidee besteht darin, dass der Beschäftigte mit dem Arbeitgeber eine Arbeitszeiterhöhung vereinbart und dieser dafür den Gegenwert als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Der Gegenwert für die Arbeitszeiterhöhung muss natürlich bei tarifgebundenen Arbeitnehmern den tariflichen Bestimmungen entsprechen. Zudem bietet der Tarifvertrag über tarifliche Altersversorgung über den Weg der Entgeltumwandlung eine sichere rechtliche Grundlage für dieses Modell.

Hierdurch sparen sowohl Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Ersterer, indem er keine Steuern und Sozialabgaben auf den Minijobrentenbeitrag des Arbeitgebers entrichten muss. Der Arbeitgeber wiederum profitiert, weil er für den Beitrag zur „Minijobrente“ Lohnnebenkosten einspart.

So rechnet sich die „Minijobrente“

Der Arbeitgeber führt bei einem geringfügig Beschäftigten in der Regel 30 Prozent des Gehalts an die Minijobzentrale ab. Der Beitrag zur „Minijobrente“ ist jedoch nicht mit einer zusätzlichen Abgabe belastet, so dass die Ersparnis bei der zusätzlichen Arbeitskapazität 30 Prozent beträgt. Ein Beispiel verdeutlich, wie die durchschnittlichen Lohnkosten je Arbeitsstunde sinken:

Neben diesen materiellen Vorteilen durch Produktivitätssteigerung und Lohnnebenkostenersparnis

hat der Arbeitgeber aber auch andere Vorteile: Besonders förderungswürdige Mitarbeiter werden enger an das Unternehmen gebunden und zusätzlich unterstützt. Darüber hinaus wird dieses dem Anspruch an einen sozial verantwortungsbewussten Arbeitgeber gerecht.

Der Vorteil für die 400 Euro-Kräfte :

Der Arbeitnehmer „investiert” lediglich etwas mehr Arbeitszeit, ohne dass dadurch sein Status als geringfügig Beschäftigter angetastet wird. Er erhält dafür von seinem Arbeitgeber den Beitrag für eine „Minijobrente“, der ihm einen Anspruch auf Altersversorgung (Rente oder Versorgungskapital) verschafft, ohne eine zusätzliche finanzielle Belastung .

Der Versorgungsanspruch ist sofort unverfallbar, so dass der geringfügig Beschäftigte im Fall seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis die aufgrund der geleisteten Beiträge erworbene Versorgungsanwartschaft auf jeden Fall behält. Der Anspruch kann nicht gepfändet werden und ist im Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit in der Anwartschaftsphase nicht auf „Hartz IV-Leistungen” anrechenbar.

Eine kompetente und ausführliche Beratung zum Thema Minijobrente und den sinnvollen Einsatz in Ihrem Betrieb , erhalten Sie natürlich von Ihrem Versorgungswerk und der Signal Iduna 


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