Welchen Nutzen habe ich mit dem Erwerb der Mitgliedschaft in einer Innung und welche kostenlosen Serviceleistungen kann ich damit durch die Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft in Anspruch nehmen?
Wir vertreten Ihre Interessen!
- bei allen maßgeblichen Stellen zur Erlangung handwerksgerechter Entscheidungen
- durch Öffentlichkeitsarbeit in den Massenmedien zur Verbesserung des Images des selbstständigen Handwerks
- bei arbeits- und sozialpolitischen Entscheidungen
- bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des unlauteren Wettbewerbs
Wir beraten in Rechtsfragen!
- Tarifvertragsrecht
- im Arbeits- und Sozialrecht
- wir vertreten Sie kostenlos als Prozessbevollmächtigter vor dem Arbeits- und Sozialgericht
- im Gewerbe-, Gesellschafts- und Vertragsrecht, Handwerks- und Berufsbildungsrecht
Wir bieten Ihnen finanzielle Vorteile!
- bei Lehrlingseinschreibe- und Prüfungsgebühren
- bei Versicherungen im Versorgungswerk der Innungen
- durch die Tätigkeit unserer Einziehungsstelle (Inkasso)
- durch Steuerabzugsfähigkeit Ihres Innungsbeitrages
- Rahmenverträge (z.B.) Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
Wir geben Stellungnahmen ab!
- bei Raumordnungs- und Landschaftsneuordnungsprogrammen
- bei Betriebsgründungen und Betriebsverlagerungen
- bei Gesuchen um Ausnahmebewilligungen
- bei Zurückstellungen vom Wehrdienst
Wir erledigen für Sie!
- Angelegenheiten mit den Behörden (Arbeits-, Versorgungs- und Gewerbeaufsichtsamt, Stadt- und Kreisverwaltung etc.)
- Überprüfung und Eintragung von Ausbildungsverhältnissen in die Lehrlingsrolle
Wir informieren Sie!
- durch den Rundschreibedienst der Handwerksinnungen
- durch unseren Informationsdienst
Wir bieten Ihnen!
- interessante Reiseangebote
- Fortbildungsmaßnahmen (Seminare, Meistervorbereitungskurse Teile III und IV)
- Ehrungen und Gratulationen bei betrieblichen und persönlichen Jubiläen
- Erfahrungsaustausch mit Kollegen
- Gutachtervermittlung
- Schlichtungsausschüsse