Kreishandwerkerschaft
Bremervörde-Osterholz-Verden

(Altkreis Bremervörde, Landkreise Osterholz und Verden)
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UFH-Osterholz

UFH-Verden

Die Kreishandwerkerschaft Bremervörde-Osterholz-Verden - Das Rathaus des Handwerks

Welchen Nutzen habe ich mit dem Erwerb der Mitgliedschaft in einer Innung und welche kostenlosen Serviceleistungen kann ich damit durch die Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft Celle/Soltau Fallingbostel in Anspruch nehmen?

Wir vertreten Ihre Interessen!

  •  bei allen maßgeblichen Stellen zur Erlangung handwerksgerechter Entscheidungen
  • durch Öffentlichkeitsarbeit in den Massenmedien zur Verbesserung des Images des selbstständigen Handwerks
  • bei arbeits- und sozialpolitischen Entscheidungen
  • bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des unlauteren Wettbewerbs

Wir beraten in Rechtsfragen!

  • Tarifvertragsrecht
  • im Arbeits- und Sozialrecht
  • wir vertreten Sie kostenlos als Prozessbevollmächtigter vor dem Arbeits- und Sozialgericht
  • im Gewerbe-, Gesellschafts- und Vertragsrecht, Handwerks- und Berufsbildungsrecht

Wir bieten Ihnen finanzielle Vorteile!

  • bei Lehrlingseinschreibe- und Prüfungsgebühren
  • bei Versicherungen im Versorgungswerk der Innungen
  • durch die Tätigkeit unserer Einziehungsstelle (Inkasso)
  • durch Steuerabzugsfähigkeit Ihres Innungsbeitrages
  • Rahmenverträge (z.B.) Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik

Wir geben Stellungnahmen ab!

  • bei Raumordnungs- und Landschaftsneuordnungsprogrammen
  • bei Betriebsgründungen und Betriebsverlagerungen
  • bei Gesuchen um Ausnahmebewilligungen
  • bei Zurückstellungen vom Wehrdienst

Wir erledigen für Sie!

  • Angelegenheiten mit den Behörden (Arbeits-, Versorgungs- und Gewerbeaufsichtsamt, Stadt- und Kreisverwaltung etc.)
  • Überprüfung und Eintragung von Ausbildungsverhältnissen in die Lehrlingsrolle

Wir informieren Sie!

  • durch den Rundschreibedienst der Handwerksinnungen
  • durch unseren Informationsdienst

Wir bieten Ihnen!

  • interessante Reiseangebote
  • Fortbildungsmaßnahmen (Seminare, Meistervorbereitungskurse Teile III und IV)
  • Ehrungen und Gratulationen bei betrieblichen und persönlichen Jubiläen
  • Erfahrungsaustausch mit Kollegen
  • Gutachtervermittlung
  • Schlichtungsausschüsse

Die Kreishandwerkerschaft Bremervörde-Osterholz-Verden und ihre Aufgaben von A bis Z

Die Kreishandwerkerschaft Soltau-Fallingbostel ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach Gesetz und Satzung hat sie folgende Aufgaben zu erfüllen

  • Altersversorgung (Zusammenarbeit mit dem Versorgungswerk und berufsständischen Versicherern bietet günstige Bedingungen für den Abschluß von Versicherungen)
  • Arbeitsverträge (Bereitstellung, Vertragsgestaltung und Beratung)
  • Arbeitsrecht (Beratung und Prozeßführung)
  • Arbeitsgericht (kostenlose Vertretung der Innungsmitglieder)
  • Ausbildungsfragen (Beratung)
  • Behördenangelegenheiten (Regelung und Beratung)
  • Beratung bei Geschäftsübernahmen
  • Bereithaltung von Gesetzen und Verordnungen
  • Berufspolitische Fragen
  • Betriebliche Altersversorgung (Beratung und Aufnahme im Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft)
  • Betriebswirtschaftliche und technische Beratung durch Betriebsberater der Handwerkskammer Lüneburg-Stade
  • Ehrungen und Gratulationen bei betrieblichen und persönlichen Jubiläen
  • Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Lüneburg-Stade
  • Fachliche Betriebsberatung durch technische Betriebsberater der Kammer und Fachverbände
  • Informationsveranstaltungen zu fachlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen
  • Lebensversicherung (Beratung)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Darstellung des Handwerks in allen Medien)
  • Prüfungswesen (Durchführung von Zwischen- und Gesellenprüfungen)
  • Rundschreiben (wir informieren Sie laufend über wichtige aktuelle Entwicklungen und Ereignisse)
  • Schlichtungsausschüsse (unterstützen bei Auflösung von Ausbildungsverträgen)
  • Schwarzarbeit
  • Sterbeversicherung (Beratung und Erwerb der Mitgliedschaft)
  • Tariffragen
  • UK-Stellung (Beratung und Erstellung von Schriftsätzen)
  • Umschulung (in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt)
  • Versorgungswerk (preiswerte zusätzliche Altersversorgung für verdiente Mitarbeiter)
  • Verträge (Beratung und Anfertigung von Mustern)
  • Wettbewerbsfragen (Beratung und Aufklärung)
  • Ausstellung von Zeugnissen (Beratung und Formulierung)

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